Teilnahmebedingungen
Fotowettbewerb – Werde Deutschlands nächstes Top-Zungen-Model
- „Liebe deine Zunge“ ist eine Aktion der Medical School 11 (Trägergesellschaft der Medical School 11 ist die Medicus Education Heidelberg AG) – nachfolgend sprechen wir kurz von „Liebe deine Zunge“. „Liebe deine Zunge“ veranstaltet den Fotowettbewerb „Deutschlands nächstes Top-Zungen-Model“. Thema des Wettbewerbs ist es, die schönsten „gereinigten Zungen“ zu prämieren, ähnlich den Aktions-Motiven. Die Endauswahl der Siegermotive wird durch eine Jury vorgenommen. „Liebe deine Zunge“ vergibt hierfür monatlich neue Preise. Die Siegerfotos werden auf der Webseite, auf Instagram und auf Facebook der Aktion „Liebe deine Zunge“ präsentiert und alle Preisträger schriftlich per E-Mail und/oder Messenger Nachricht benachrichtigt.
- Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Nicht teilnahmeberechtigt sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Wettbewerbs beteiligten Personen sowie Mitarbeiter und deren Angehörige. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise:
- bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen
- bei unlauterem Handeln
- bei Manipulationen, die auf eine Verbesserung der Gewinnchance oder vergleichbare Vorteile abzielen, sowie
- bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Registrierung oder der Einreichung von Fotos.
- Bis zu 100 selbst aufgenommene Fotos, an denen die Teilnehmer die uneingeschränkten Urheber- und Nutzungsrechte besitzen und deren Motive nicht den rechtlichen Bestimmungen des Ursprungslandes, rechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union oder den Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen widersprechen, können jederzeit bis zum 31. Dezember 2021 hochgeladen werden. Eine Teilnahme ist ausschließlich online über die Webseite des Wettbewerbs möglich oder durch Veröffentlichung eines entsprechenden Fotos auf Instagram mit dem Hashtag #liebedeinezunge. Einreichungen per Briefpost oder auf einem anderen Weg können nicht berücksichtigt werden.
- Die Bilder müssen für das Hochladen eine Größe von mindestens 1.080 x 1.080 Pixel bei einer Dateigröße von maximal 22 Megabyte (MB) besitzen. Zulässig ist ausschließlich das JPEG-Dateiformat. Außerdem muss eine Version jedes hochgeladenen Bildes in Originalgröße vorliegen, die der „Liebe deine Zunge“ gegebenenfalls vom Teilnehmer anfordern kann; dies gilt insbesondere bei den Bildern, die bei Instagram mit dem Hashtag #liebedeinezunge gepostet werden.
- „Liebe deine Zunge“ behält sich das Recht auf Löschung von Bildbeiträgen vor. Eine Benachrichtigung über die Löschung der Bilder erfolgt nicht. Zudem behält sich „Liebe deine Zunge“ vor, jederzeit und ohne Vorankündigung an den von ihm bereitgestellten Inhalten Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen, auch wenn diese einen Einfluss auf die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs haben.
- Mit der Teilnahme am Wettbewerb erteilt der/die Teilnehmer*in „Liebe deine Zunge“ sowie den mit der Aktion verbundenen Unternehmen ein unwiderrufliches einfaches, zeitlich unbefristet und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht, um das/die hochgeladene/n Foto/s für seine PR-Arbeit zu nutzen. Dies geschieht ausschließlich im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb oder zukünftigen Wettbewerben – samt folgender Kommunikation, an dem sich der/die Teilnehmer*in beteiligt hat. Das umfasst die Möglichkeit der Veröffentlichung, der Vervielfältigung, Abbildung und Verbreitung zum Zweck der Eigenwerbung und Selbstdarstellung von „Liebe deine Zunge“ im Zusammenhang mit dem Fotowettbewerb.
- Diese Erlaubnis beinhaltet die Nutzung der eingereichten Fotos für alle Medienkanäle (Print und digital sowie Ausstellungen):
- die Präsentation in Ausstellungen/Messen,
- die Veröffentlichung im Internet und in sozialen Netzwerken (gegebenenfalls inklusive Anpassung auf das Format spezifischer Kanäle, beispielsweise Facebook, Instagram oder Snapchat),
- die Aufnahme in andere Publikationen, auch Veröffentlichungen durch Dritte in Presseberichterstattungen, sowie
- die Darstellung der Leistungen des Fotowettbewerbs von „Liebe deine Zunge“.
- Für eine darüber hinausgehende kommerzielle Nutzung bedarf es der gesonderten Zustimmung durch den Teilnehmer.’
- Mit der Teilnahme bestätigt der/die Teilnehmer*in, dass er der Urheber der hochgeladenen Bilder ist und damit uneingeschränkt über die Nutzungsrechte an den Fotos verfügt. Der/die Teilnehmer*in bestätigt weiterhin, dass die von ihm hochgeladenen Fotos frei von Rechten Dritter sind; insbesondere, dass sämtliche erkennbaren abgebildeten Personen mit den genannten Nutzungen einverstanden sind und dass Schutzrechte Dritter durch diese Nutzungen nicht verletzt werden. Schon jetzt stellt der/die Teilnehmer*in „Liebe deine Zunge“ gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
- In Verbindung mit der Veröffentlichung von eingereichten Fotos seitens „Liebe deine Zunge“ wird stets der vollständige Name des Teilnehmers als Urheber genannt.
- Der/die Teilnehmer*in sichert zu, dass die Inhalte der übertragenen Bilddateien nicht gegen geltende (bundesdeutsche) Verbotsnormen, insbesondere gegen die Vorschriften zur Verbreitung von Kinderpornografie (§§ 184 ff. StGB) verstoßen. Einreichungen, die Gesetzesverstöße, Gewaltverherrlichung, Pornografie, Rassismus oder eine sonstige Anstößigkeit zum Gegenstand haben oder darauf gerichtet sind, den Wettbewerb zu manipulieren, werden vom Veranstalter entfernt. Eine Benachrichtigung über die Löschung der Bilder erfolgt nicht.
- Das Veröffentlichen von Fotos im Rahmen der Veröffentlichungsbedingungen erfolgt unentgeltlich. Die vom Veranstalter ausgelobten Sachgewinne und/oder Gutscheine werden nicht in bar ausgezahlt und sind vom Umtausch ausgeschlossen. Auch eine Übertragung der Preise auf Dritte ist nicht möglich. Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Betreiber. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zulasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich. Der/die Teilnehmer*in verzichtet darauf, hochzuladenden Fotos mit Gestaltungsmitteln wie Rahmen, Wasserzeichen, Vignetten zu verfremden. „Liebe deine Zunge“ behält sich vor, dahin gehend manipulierte Fotos von der Teilnahme auszuschließen und zu löschen. Der/die Teilnehmer*in wird hierzu nicht gesondert informiert.
- Eine Rücknahme der Fotos vom Wettbewerb durch den Teilnehmer ist jederzeit möglich. Hierfür reicht ein E-Mail an info@liebedeinezunge.de.
- Mit dem Hochladen bzw. Zur Verfügung stellen der Fotos erklärt sich der/die Teilnehmer*in mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.
- „Liebe deine Zunge“ behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.
- Datenschutz: Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der/die Teilnehmer*in versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mail-Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Der/die Teilnehmer*in erteilt die widerrufliche Erlaubnis an „Liebe deine Zunge“, die in der Aktion verbundenen Unternehmen sowie die für die Durchführung des Gewinnspiels beauftragte Unternehmen und Personen, die Daten zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels zu erheben, zu speichern und zu nutzen.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Gerichtsstand ist Heidelberg.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.